Rechtsprechung
   LSG Hessen, 04.11.2009 - L 4 KA 99/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,21233
LSG Hessen, 04.11.2009 - L 4 KA 99/08 (https://dejure.org/2009,21233)
LSG Hessen, Entscheidung vom 04.11.2009 - L 4 KA 99/08 (https://dejure.org/2009,21233)
LSG Hessen, Entscheidung vom 04. November 2009 - L 4 KA 99/08 (https://dejure.org/2009,21233)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,21233) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (14)

  • LSG Hessen, 11.02.2009 - L 4 KA 82/07

    Bewilligung einer Sonderregelung im Rahmen des Regelleistungsvolumens

    Auszug aus LSG Hessen, 04.11.2009 - L 4 KA 99/08
    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile des Senats vom 23. April 2008, L 4 KA 69/07, vom 11. Februar 2009, L 4 KA 82/07 und vom 26. August 2009, L 4 KA 55/08).

    Es ist davon auszugehen, dass dem Vorstand der Beklagten ein Beurteilungsspielraum, auf welchen räumlichen Bereich abzustellen ist, zusteht - neben ggf. weiteren zu berücksichtigenden Gesichtspunkten -, der gerichtlich jedoch voll überprüfbarer ist (vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 11. Februar 2009, L 4 KA 82/07).

    Insofern ist davon auszugehen, dass der HVV der Beklagten vorliegend unter Ziff. 7.5 HVV bereits eine ausreichende Härtefallregelung für den Fall eines EBM-bedingten Fallwertverlustes von mehr als 5 % im Vergleich zum entsprechenden Quartal des Vorjahres enthält, von der auch die Praxis des Klägers zumindest in den Quartalen III/05 bis I/06 profitiert hat (so bereits Beschluss des erkennenden Senats vom 11. Februar 2009, L 4 KA 82/07).

  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R

    Vertragszahnarzt - Honorarverteilungsmaßstab - Kontingentgrenze - Härteregelung -

    Auszug aus LSG Hessen, 04.11.2009 - L 4 KA 99/08
    Dabei beschränke sich die Kompetenz des Vorstandes nicht auf die Statuierung von Ausnahmen für "echte Härten", vielmehr müssten sie generell für atypische Versorgungssituationen möglich sein (vgl. BSG, Urteil vom 8. März 1999 - B 6 KA 15/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31, juris Rdnr. 36; BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998, B 6 KA 65/97 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 27, juris Rdnr. 23).

    Ob die Beklagte die Regelungen zur Bildung des Regelleistungsvolumens im Rahmen des Erlasses ihrer Honorarbescheide auch zutreffend angewandt hat, das Regelleistungsvolumen also jeweils richtig berechnet wurde, muss hier dahingestellt bleiben, da Gegenstand des Rechtsstreits, wie oben dargestellt, nicht der Honoraranspruch, sondern eine Sonderregelung zum HVV ist, über den die Beklagte gesondert durch Verwaltungsakt entschieden hat (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998, B 6 KA 65/97 R, juris Rdnr. 17-19; Urteil des erkennenden Senats vom 26. April 2009, L 4 KA 76/08).

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Rechtsprechung des BSG, wonach der Vorstand einer Kassenärztlichen Vereinigung dazu ermächtigt werden darf, Ausnahmen für so genannte atypische Fälle nicht nur im Sinne von "echten Härten", sondern generell für atypische Versorgungssituationen vorzusehen (vgl. BSG, Urteil vom 8. März 1999 - B 6 KA 15/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31, juris Rdnr. 36; BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998, B 6 KA 65/97 R - SozR 2500 § 85 Nr. 27, juris Rdnr. 23), auch unter Geltung eines zwischen der Beklagten und den Krankenkassenverbänden vereinbarten Honorarverteilungsvertrages maßgeblich ist, da jedenfalls keine vergleichbare atypische Fallkonstellation vorliegt.

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus LSG Hessen, 04.11.2009 - L 4 KA 99/08
    Nach der Rechtsprechung des BSG muss ein Honorarverteilungsmaßstab eine allgemeine Härtefallklausel enthalten, auf deren Grundlage in besonderen Fällen Ausnahmen von den Fallwert-/ und oder Fallzahlbegrenzungen vorgenommen werden können (BSG, Urteil vom 9. Dezember 2004, B 6 KA 44/03 R).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 9. Dezember 2004, B 6 KA 44/03 R) ist das in § 72 Abs. 2 SGB V normierte Ziel der angemessenen Vergütung vertragsärztlicher Leistungen eine von mehreren Vorgaben für die Regelung der gesamtvertraglichen Beziehungen zwischen den vertragsärztlichen Institutionen.

  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 71/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Kassenzahnärztliche Vereinigung - Budgetierung der

    Auszug aus LSG Hessen, 04.11.2009 - L 4 KA 99/08
    Vergleichbares gelte für die Änderung der Behandlungsausrichtung einer zahnärztlichen Praxis im Vergleich zum Bemessungszeitraum, etwa wenn sich ein bisher allgemeinzahnärztlich tätiger Vertragszahnarzt auf oralchirurgische Behandlungen konzentriere und deshalb höhere Fallwerte erreiche (vgl. BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998, a.a.O. Rdnr. 23).

    Als im Rahmen einer Sonderregelung (bei der Fallzahlbegrenzung) zu berücksichtigende Umstände hat das BSG z. B. überraschende Änderungen der Versorgungsstruktur angesehen, wenn z. B. einer von wenigen Vertrags(zahn)ärzten in einer Stadt kurzfristig aus der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung ausscheidet, was zwangsläufig zu einer von anderen Praxen nur eingeschränkt steuerbaren Erhöhung der Zahl der dort behandelten Patienten führt, oder Änderungen der Behandlungsausrichtung einer (zahnärztlichen) Praxis im Vergleich zum Bemessungszeitraum, etwa wenn sich ein bisher allgemein zahnärztlich tätiger Vertragszahnarzt auf oral-chirurgische Behandlungen konzentriert und deshalb höhere Fallwerte erreicht (vgl. BSG, Urteil vom 10. März 2004, Az.: B 6 KA 3/03 R, juris Rdnr. 29; Urteil vom 21. Oktober 1998, Az.: B 6 KA 71/97 R, juris Rdnr. 29).

  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 15/98 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Zulässigkeit - Honorarkontingent -

    Auszug aus LSG Hessen, 04.11.2009 - L 4 KA 99/08
    Dabei beschränke sich die Kompetenz des Vorstandes nicht auf die Statuierung von Ausnahmen für "echte Härten", vielmehr müssten sie generell für atypische Versorgungssituationen möglich sein (vgl. BSG, Urteil vom 8. März 1999 - B 6 KA 15/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31, juris Rdnr. 36; BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998, B 6 KA 65/97 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 27, juris Rdnr. 23).

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Rechtsprechung des BSG, wonach der Vorstand einer Kassenärztlichen Vereinigung dazu ermächtigt werden darf, Ausnahmen für so genannte atypische Fälle nicht nur im Sinne von "echten Härten", sondern generell für atypische Versorgungssituationen vorzusehen (vgl. BSG, Urteil vom 8. März 1999 - B 6 KA 15/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31, juris Rdnr. 36; BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998, B 6 KA 65/97 R - SozR 2500 § 85 Nr. 27, juris Rdnr. 23), auch unter Geltung eines zwischen der Beklagten und den Krankenkassenverbänden vereinbarten Honorarverteilungsvertrages maßgeblich ist, da jedenfalls keine vergleichbare atypische Fallkonstellation vorliegt.

  • BSG, 10.03.2004 - B 6 KA 3/03 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorarbegrenzung für Fallzahlsteigerung -

    Auszug aus LSG Hessen, 04.11.2009 - L 4 KA 99/08
    Als im Rahmen einer Sonderregelung (bei der Fallzahlbegrenzung) zu berücksichtigende Umstände hat das BSG z. B. überraschende Änderungen der Versorgungsstruktur angesehen, wenn z. B. einer von wenigen Vertrags(zahn)ärzten in einer Stadt kurzfristig aus der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung ausscheidet, was zwangsläufig zu einer von anderen Praxen nur eingeschränkt steuerbaren Erhöhung der Zahl der dort behandelten Patienten führt, oder Änderungen der Behandlungsausrichtung einer (zahnärztlichen) Praxis im Vergleich zum Bemessungszeitraum, etwa wenn sich ein bisher allgemein zahnärztlich tätiger Vertragszahnarzt auf oral-chirurgische Behandlungen konzentriert und deshalb höhere Fallwerte erreicht (vgl. BSG, Urteil vom 10. März 2004, Az.: B 6 KA 3/03 R, juris Rdnr. 29; Urteil vom 21. Oktober 1998, Az.: B 6 KA 71/97 R, juris Rdnr. 29).
  • LSG Hessen, 29.04.2009 - L 4 KA 80/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsvertrag - Zulässigkeit einer

    Auszug aus LSG Hessen, 04.11.2009 - L 4 KA 99/08
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats verstößt nur die in Ziff. 7.5 HVV geregelte Honorarkürzung gegen zwingende Vorgaben des BRLV und ist nicht durch die Ermächtigungsgrundlage in § 85 Abs. 4 SGB V i. V. m. Art. 12 GG gedeckt, vgl. Urteile vom 29. April 2009, L 4 KA 80/08 und vom 24. Juni 2009, L4 KA 85/08).
  • LSG Hessen, 23.04.2008 - L 4 KA 69/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Rechtmäßigkeit von Bemessungsgrundlagenbescheiden

    Auszug aus LSG Hessen, 04.11.2009 - L 4 KA 99/08
    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile des Senats vom 23. April 2008, L 4 KA 69/07, vom 11. Februar 2009, L 4 KA 82/07 und vom 26. August 2009, L 4 KA 55/08).
  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 80/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Erweiterung des Praxisbudgets für einen

    Auszug aus LSG Hessen, 04.11.2009 - L 4 KA 99/08
    Dies erfordert hinsichtlich des Leistungsvolumens, dass bei dem Arzt das durchschnittliche Punktzahlvolumen je Patient in dem vom Budget erfassten Bereich die Budgetgrenze übersteigt, und zudem, dass bei ihm im Verhältnis zum Fachgruppendurchschnitt eine signifikant überdurchschnittliche Leistungshäufigkeit vorliegt (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 22. März 2006, B 6 KA 80/04 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 12, juris Rdnr. 15 m. w. N.).
  • LSG Hessen, 26.08.2009 - L 4 KA 55/08

    Vertragsarzt - II. Quartal 2005 - kein Vergütungsanspruch mit festem Punktwert

    Auszug aus LSG Hessen, 04.11.2009 - L 4 KA 99/08
    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile des Senats vom 23. April 2008, L 4 KA 69/07, vom 11. Februar 2009, L 4 KA 82/07 und vom 26. August 2009, L 4 KA 55/08).
  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 40/99 R

    Orthopäde - Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Versorgung -

  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 53/00 R

    Vertragsarzt - Voraussetzungen für die Erweiterung eines qualifikationsabhängigen

  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Radiologe - Versorgungsbedarf -

  • LSG Hessen, 29.04.2009 - L 4 KA 76/08

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Ausgleichsregelung zur

  • LSG Hessen, 13.07.2011 - L 4 KA 14/10

    Berichtigung eines Honorarbescheides und Rückforderung des Auffüllbetrags

    Ziffer 7.5 HVV sei grundsätzlich rechtmäßig, soweit sie im Sinne einer Härtefallregelung zur Begünstigung eines Vertragsarztes führe (Hinweis auf LSG Hessen, Urt. v. 4. November 2009 - L 4 KA 99/08 -, und vom 11. Februar 2009 - L 4 KA 82/07 -).

    Hingegen ist die Regelung nicht zu beanstanden, soweit sie im Sinne einer allgemeinen Härtefallregelung bei Fallwert verlusten von mehr als 5 % eine Begrenzung der Honorarminderung auf den maximalen Veränderungsrahmen von 5 % vorsieht (Urteil des Senats vom 4. November 2009, L 4 KA 99/08, Juris).

  • LSG Hessen, 17.03.2010 - L 4 KA 29/08

    Anspruch eines Facharztes für Chirurgie mit Berechtigung zur Erbringung von

    Der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Senats vom 4. November 2009 (L 4 KA 99/08) ist ein derartiger Rechtssatz nicht zu entnehmen; in dem dortigen Fall lag eine spezialisierte Praxisausrichtung gerade nicht vor.
  • LSG Hessen, 14.05.2014 - L 4 KA 63/12
    34 Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats verstößt nur die in Ziff. 7.5 HVV geregelte Honorarkürzung gegen zwingende Vorgaben des Beschlusses des Bewertungsausschusses vom 29. Oktober 2004 zur Festlegung von Regelleistungsvolumen durch die kassenärztlichen Vereinigungen gemäß § 85 Abs. 4 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch - SGB V - (BRLV) und ist nicht durch die Ermächtigungsgrundlage in § 85 Abs. 4 SGB V in Verbindung mit Art. 12 GG gedeckt (vgl. Urteile vom 29. April 2009, L 4 KA 80/08, Juris Rn. 18, und vom 4. November 2009, L 4 KA 99/08, Juris Rn. 47; BSG, Urteil vom 18. August 2010, B 6 KA 27/09 R, Juris Rn. 39).

    Die Regelung des Ziff. 7.5 HVV ist jedoch nicht zu beanstanden, soweit diese im Sinne einer allgemeinen Härtefallregelung bei Teilfallwertverlusten von mehr als 5 % eine Begrenzung der Honorarminderung auf den maximalen Veränderungsrahmen von 5 % vorsieht (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 2. August 2011, L 4 KA 29/11 B ER, Urteile vom 13. Juli 2011, L 4 KA 14/10 und vom 4. November 2009, L 4 KA 99/08, Juris Rn. 47).

  • LSG Hessen, 17.03.2010 - L 4 KA 28/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsvertrag - Vorstand der

    Der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Senats vom 4. November 2009 (L 4 KA 99/08) ist ein derartiger Rechtssatz nicht zu entnehmen; in dem dortigen Fall lag eine spezialisierte Praxisausrichtung gerade nicht vor.
  • SG Marburg, 08.09.2010 - S 12 KA 172/10

    Kassenärztliche Vereinigung - MKG-Chirurg - Honorarverteilung - abgestaffelte

    Die abgestaffelte Vergütung bei Überschreiten der Fallzahl von über 150% der durchschnittlichen Fallzahl der Honorar(unter)gruppe im vergleichbaren Vorjahresquartal ist nicht zu beanstanden (vgl. bereits SG Marburg, Urt. v. 08.10.2008 - S 12 KA 84/08 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Berufung zurückgewiesen durch LSG Hessen, Urt. v. 04.11.2009 - L 4 KA 99/08 -).

    LSG Hessen, Urt. v. 04.11.2009 - L 4 KA 99/08 - hat die hiergegen eingelegte Berufung zurückgewiesen.

  • LSG Hessen, 29.01.2014 - L 4 KA 30/12

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Vergütung psychotherapeutischer Leistungen -

    Entgegen der Auffassung der Beklagten kommt es nicht darauf an, dass es sich bei der Ausgleichsregelung gem. § 7.5 HVV auch nach der Rechtsprechung des Senats um eine allgemeine Härtefallregelung handelt, die der Senat nicht beanstandet hat, soweit sie bei Fallwertverlusten von 5 % eine Begrenzung der Honorarminderung auf den maximalen Veränderungsrahmen von 5 % vorsieht (Senatsurteil vom 4. November 2009, L 4 KA 99/08 juris; vom 13. Juli 2011, L 4 KA 14/10, juris).
  • LSG Hessen, 29.01.2014 - L 4 KA 31/12
    Entgegen der Auffassung der Beklagten kommt es nicht darauf an, dass es sich bei der Ausgleichsregelung gem. § 7.5 HVV auch nach der Rechtsprechung des Senats um eine allgemeine Härtefallregelung darstellt, die der Senat nicht beanstandet hat, soweit bei Fallwertverlusten von 5 % eine Begrenzung der Honorarminderung auf den maximalen Veränderungsrahmen von 5 % vorsieht (Senatsurteil vom 4. November 2009, L 4 KA 99/08 juris; vom 13. Juli 2011, L 4 KA 14/10, juris).
  • LSG Hessen, 29.01.2014 - L 4 KA 29/12
    Entgegen der Auffassung der Beklagten kommt es nicht darauf an, dass es sich bei der Ausgleichsregelung gem. § 7.5 HVV auch nach der Rechtsprechung des Senats um eine allgemeine Härtefallregelung handelt, die der Senat nicht beanstandet hat, soweit sie bei Fallwertverlusten von 5 % eine Begrenzung der Honorarminderung auf den maximalen Veränderungsrahmen von 5 % vorsieht (Senatsurteil vom 4. November 2009, L 4 KA 99/08 juris; vom 13. Juli 2011, L 4 KA 14/10, juris).
  • SG Marburg, 10.02.2010 - S 12 KA 639/09

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Ausgleichsregelung zur Vermeidung von

    Nach der Rechtsprechung des LSG Hessen, von der abzuweichen die Kammer hier keine Veranlassung sieht, ist Ziffer 7.5 HVV grundsätzlich rechtmäßig, soweit sie im Sinne einer Härtefallregelung zur Begünstigung eines Vertragsarztes führt (vgl. LSG Hessen, Urt. v. 04.11.2009 - L 4 KA 99/08 - LSG Hessen, Urt. v. 11.02.2009 - L 4 KA 82/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris).
  • SG Marburg, 31.03.2010 - S 11 KA 98/09

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Honorarverteilungsvertrag -

    Nach der Rechtsprechung des LSG Hessen zur Vorgängerregelung Ziffer 7.5 HVV, von der abzuweichen die Kammer hier keine Veranlassung sieht, ist § 5 Abs. 4 HVV grundsätzlich rechtmäßig, soweit er im Sinne einer Härtefallregelung zur Begünstigung eines Vertragsarztes führt (vgl. LSG Hessen, Urt. v. 04.11.2009 - L 4 KA 99/08 - LSG Hessen, Urt. v. 11.02.2009 - L 4 KA 82/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris).
  • SG Marburg, 01.06.2016 - S 12 KA 171/15

    Vertragsarztrecht

  • SG Marburg, 01.06.2016 - S 12 KA 160/15

    Vertragsarztrecht

  • SG Marburg, 01.06.2016 - S 12 KA 85/16

    Vertragsarztrecht

  • SG Marburg, 06.10.2010 - S 12 KA 734/08

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Honorarverteilungsvertrag - Rechtswidrigkeit

  • SG Marburg, 01.06.2016 - S 12 KA 623/14

    Vertragsarztrecht

  • SG Marburg, 13.10.2014 - S 12 KA 564/12

    Berichtigung der Honorarbescheide eines Facharztes im Hinblick auf eine

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht